Wohnsitzfinanzamt

Wohnsitzfinanzamt
das  Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen  Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen  gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I Satz 1 AO). Das W. ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer.
- Vgl. auch  Betriebsfinanzamt,  Tätigkeitsfinanzamt und  Verwaltungsfinanzamt.

Lexikon der Economics. 2013.

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